Zeugin der Anklage

Zeugin der Anklage von Agatha Christie

Inhalt
London in den 1940er Jahren: Leonard Vole ist des Mordes an einer älteren Dame, Miss Emily French, angeklagt. Er hatte zuvor, als er von dem Mord gelesen hatte – da er am Abend zuvor die Dame besucht hatte und damit von der Polizei zumindest als Zeuge gesucht wurde -, die Polizei aufgesucht und eine Aussage zu Protokoll gegeben, dann aber auf Anraten seiner Frau Romaine, einen Anwalt (Mayhew) aufgesucht, der ihm aufgrund der Sachlage sofort geraten hatte, einen offiziellen Verteidiger einzuschalten, Sir Wilfried. Noch während des Gesprächs mit den beiden war Vole verhaftet worden.

Kurz darauf erschien seine erstaunlich gelassen wirkende Frau Romaine in der Kanzlei und machte einen sehr seltsamen Eindruck auf die beiden, so dass diese befürchteten, dass sie im Prozess Schwierigkeiten machen könnte. Zwar hatte sie alle Nachfragen der beiden so beantwortet wie nötig (wann war Vole nach Hause gekommen, beispielsweise), aber ihre Nachfragen hatten einen seltsamen Unterton. Auch war es ihr wichtig zu wissen, ob das Alibi, dass sie ihrem Mann gäbe, so in Ordnung sei. Gleichzeitig merkt der Leser allerdings, dass die beiden Anwälte sich seltsam ungeschickt verhalten, weil sie die Antworten quasi vorgeben (beispielsweise: Vole hatte gesagt, dass er um 21.35 nach Hause gekommen sei, stimmt das?), anstatt zunächst ihre Aussagen zu prüfen.

Während des nun folgenden Mordprozesses weisen alle Indizien darauf hin, dass Vole tatsächlich der Täter ist, auch wenn es seinem Anwalt gelingt, die Haushälterin der Ermordeten in die Enge zu treiben, da diese behauptet, kurz vor der Tat noch die Stimme Voles aus dem Zimmer von Miss French gehört zu haben, obwohl sie schwerhörig ist. Auch die Tatsache, dass die Ermordete reich war und Vole eher arm, und sie das Testament zu seinen Gunsten geändert hatte sowie seine Handlung, nach der Testamentsänderung, von der er angeblich nichts wusste, machen vor Gericht keinen guten Eindruck.

Darüber hinaus stellt sich während des Prozesses heraus, dass Romaine gar nicht seine Frau ist, da sie zum Zeitpunkt der Eheschließung noch mit jemand anderem verheiratet war. Und schlimmer: sie belastet Vole, indem sie angibt, er sei erst viel später (nach dem Tatzeitpunkt) nach Hause gekommen, mit einer Jacke voll Blut – am Ende des ersten Prozesstages scheint das Urteil klar. Abends in der Kanzlei taucht jedoch eine mit Narben übersäte Frau auf, die Briefe an die beiden Rechtsanwälte verkauft, die Romaine stark belasten. Diese Briefe bringt der Anwalt am nächsten Tag in den Prozess ein – es ist ein Brief von Romaine an ihren Liebhaber, in dem sie schreibt, dass sie beim Prozess ihren „Mann“ belasten werde, damit sie frei sei für ihn und die Partei. Prompt wird Vole freigesprochen.

Nach dem Freispruch erklärt Romaine den beiden Anwälten, die die junge Frau für schlecht und verlogen halten, dass sie die Frau gewesen sei, die ihnen die Briefe verkauft habe und sich absichtlich vor Gericht als schlecht dargestellt habe, da sonst die Gefahr bestanden habe, dass die Geschworenen, da sie die Ehefrau sei, ihren Aussagen nicht geglaubt haben würden. Die Anwälte sind sprachlos, wundern sich jedoch, dass Romaine ihnen nicht die Arbeit überlassen hatte, ihn freizubekommen. Romaine erklärt, dass sie es aus Liebe getan habe, da die Anwälte zwar geglaubt hatten, Vole sei unschuldig, sie aber gewusst hätte – dass er schuldig sei! In dem Moment taucht eine junge rotblonde Frau auf und gibt sich als Voles Geliebte aus, mit der er nun mit dem vielen Geld verreisen wolle. Romaine, die Vole wirklich liebt, ersticht Vole noch im Gerichtssaal.

Hintergrund
Die Geschichte dieser – wohl eine der weltberühmtesten „Stories“ überhaupt – Kriminalerzählung ist wohl jedem bekannt, nicht zuletzt durch die erfolgreiche Verfilmung Billy Wilders von 1957. Sie gilt als eine der besten Geschichten von Agatha Christie und ist so zeitlos und gut durchdacht, dass man die Handlung in verschiedenen Versionen auch heute noch in vielen Krimis wiedererkennt, die auf dieser Logik aufbauen.

Fazit
Dieser Krimi ist ein Muss – egal, ob in der vorliegenden Fassung eines kleinen, aber feinen Bandes des Bertelsmann Leserings von 1960 oder in einer der zahlreichen Neuveröffentlichungen, die es auf dem Markt gibt!

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